Vergütung
"Es ist unklug, zuviel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zuviel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann." (John Ruskin, engl. Sozialreformer)
Unser Anspruch ist, Ihnen erstklassige Beratung zu bieten. Dabei hat Qualität, wie in anderen Bereichen auch, ihren Preis. Wenn Sie auf anderen Gebieten anspruchsvoll sind, dann sollten Sie das auf dem komplizierten und komplexen Gebiet der steuerlichen und wirtschaftlichen Beratung erst recht sein.
Für Steuerberater gibt es die Steuerberatergebührenverordnung, für Rechtsanwälte und Rechtsbeistände das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Diese Gebührenordnungen regeln die Bemessung der Gebühren. Innerhalb eines gewissen Rahmens (Zehntelsatzes) ist die normale Gebühr die Mittelgebühr.
Wir führen in unserer Kanzlei ein genaues Zeiterfassungssystem. Damit können wir alle erbrachten Leistungen exakt kalkulieren. In Verbindung mit modernster Computertechnologie und unserer effizienten Organisation sind wir in der Lage, alle Standardarbeiten mit dem geringstmöglichen Zeiteinsatz zu erledigen. Dies berücksichtigen wir zu Ihrem Vorteil bei der Bemessung des Zehntelsatzes. Sind die Unterlagen gut vorbereitet, fällt weniger Zeit an und die Gebühr kann noch geringer sein.
Wenn Sie wünschen, machen wir Ihnen auch ein Pauschalangebot zu Festpreisen.
Die Ausschöpfung aller steuerlichen Möglichkeiten und die Optimierung von Gestaltungen sind für uns selbstverständlich. Dabei bezahlt sich gute Beratung und Betreuung durch die dabei erlangten Vorteile oft von selbst.